Jeder Teilnehmende über 18 Jahre darf mit 3G am Kurs teilnehmen, wenn eine dringende berufliche Nutzung des Führerscheins nachgewiesen werden kann (Ausbildung, Arbeit etc).
Jeder Teilnehmende über 18 Jahre, der keine dringende berufliche Nutzung vorweisen kann, darf nur geimpft oder genesen teilnehmen.
Jeder Teilnehmende unter 18 Jahre fällt laut der neuen Verordnung wieder unter 3G und darf geimpft, genesen oder getestet teilnehmen.